Die Reinfelder Friedhöfe sind naturnahe Friedhöfe, die ihre ursprünglichen Strukturen erhalten haben. Insbesondere der Neue Friedhof hat sich in den letzten Jahren zu einer parkähnlichen Ruheoase entwickelt. Um ein einheitliches und gepflegtes Gesamtbild zu erhalten werden die allgemeingültigen Regeln in der Friedhofssatzung festgehalten. Wir bitten alle Besucher, sich an die Verhaltensregeln und besonders an die Gestaltungsvorschriften zu halten!
Die Gebühren auf den Reinfelder Friedhöfen:
Die Friedhofsgebühren beinhalten die Grabkosten (Grabnutzungsgebühr genannt) und die Beisetzungsgebühren. Die Grabkosten sind für die Nutzung des Grabes zu zahlen, das den Angehörigen für eine bestimmte Zeitperiode, die Ruhezeit, überlassen wird. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre nach einer Sargbestattung und 20 Jahre nach einer Urnenbeisetzung und hängt von der Bodenbeschaffenheit ab. Die Beisetzungsgebühren werden für das Bereitstellen eines Grabes gezahlt. Dies beinhaltet das Öffnen und die Auskleidung für eine Beisetzung sowie das Verfüllen und Schließen im Anschluss und später die Vorbereitung zur Bepflanzung.
Die Höhe der Friedhofsgebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise die Kosten des Friedhofspersonal, die Größe der Fläche und der zu bewirtschaftenen Gebäude. Der Friedhofsträger erstellt eine Kostenkalkulation wonach die Gebühren ermittelt werden. Friedhöfe erfüllen hoheitliche Aufgaben, müssen sich selber tragen und werden nicht durch Kirchensteuern finanziert! In Deutschland gibt es daher keine einheitlichen Friedhofsgebühren.
Auf unseren beiden Friedhöfen können Sie verschiedene Grabarten wählen. Am besten informieren Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, welche Grabform Ihren Vorstellungen entspricht. Darüber kann man sich am besten schon zu Lebzeiten Gedanken machen und mit der Familie besprechen.